Das folgende Bild zeigt einen Schaukasten am Hamburger Flughafen, der die Verwirrung lösen soll, was man denn nun ins Handgepäck mitnehmen darf und was nicht. Die Gegenstände auf dem grünen Feld sind erlaubt, die auf dem roten Feld nicht:
also: Erlaubt hingegen ist es, zwei Scheren, zwei Feuerzeuge oder einen Korkenzieher mit zusätzlicher Flaschenöffner-Funktion mitzunehmen. Nicht erlaubt hingegen ist es, nur eine Schere oder ein Feuerzeug oder einen Korkenzieher ohne zusätzliche Funktion im Handgepäck mit zu führen. Ein Schweizer Taschenmesser stellt auch kein Problem da, allerdings wird man direkt nach Guantamo gebracht, sollte man mit Schraubenzieher reisen.
Ja, da gibt es also noch Möglichkeiten.
Übrigens, in Japan habe ich am Flughafen entdeckt, dass die Ninjas diskriminiert werden: sie dürfen nicht einmal Shuriken mitnehmen:
http://twitpic.com/1bk9wl
Ja Moment, ist das direkt hinter der weißen Schere im roten Bereich nicht ein gelbes Feuerzeug?!
Also: rote Feuerzeuge darf man mitnehmen, gelbe aber nicht?
Was ist dann mit orangefarbenen Feuerzeugen?
Irgendwie sind du und deine Fans nicht intelligent genug um eine große spitze Schere von abgerundeten Kleinkinderscheren zu unterscheiden. Schade das sowas schreiben darf.
„dass“ nicht „das“.
„Irgendwie sind du und deine Fans nicht intelligent genug um eine große spitze Schere von abgerundeten Kleinkinderscheren zu unterscheiden.“
Das verstehe ich jetzt nicht.
lol @ Manuel. Strike!
Das macht nichts, Nikolai, du bist in guter Gesellschaft hier bei uns Dummianen und wir mögen dich trotzdem.
anna, so als Schreibexpertin und so, kannst du uns vielleicht bitte mal ein paar Kommaregeln erklären? Die kapier ich immer nie…