Als Gaddafi entdeckt und gefangen genommen wurde, kurz bevor er – meiner Meinung nach – ermordet wurde und dann durch die Straßen geschleift wurde, wurden die schrecklichen Fotos und Video ja hier bereits gezeigt.
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Jetzt ist ein Video von seiner Festname in viel besserer Qualität aufgetaucht, dass ein klareres Bild gibt. Es wurde veröffentlicht von der lybischen Nachrichtenorganisation „News Group“ und zeigt moment direkt nachdem die lybischen Rebellen den Ex-Dikator Muammar Gaddafi gefangen namen. Es ist beunruhigend und sehr verunsichernd anzuschauen – was geschah da wirklich und ist jetzt ein übel weg, aber kommt mit den Rebellen ein Neues?
Wie in den vorherigen Videos gibt es keinen direkten Beweis, dass der Dikator hingerichtet wurde, aber sich den blutigen Gaddafi anzuschauen, wie er geschubst und geschlagen wird, lässt nicht gerade Vertrauen in seine Fänger entstehen.
Auch hier gilt wieder, wer die schockierenden Bilder nicht sehen möchte, bitte nicht weiterlesen.
Das Video:
Man sieht einen verletzten Gaddafi, man erkennt aber auch, dass er noch nicht so sehr verletzt war, wie in den Videos, die zuerst kursierten und spätere Momente zeigten. Das heißt also, dass ihm weitere Verletzungen zugefügt wurden, als er schon gefangen war. In dem Video hört man die Rebellen die ganze Zeit rufen:
„Tötet ihn nicht! Tötet ihn nicht! Wir brauchen ihn lebendig!“
Und ein Video von einem späteren Zeitpunkt:
Und eine Verschwörungstheorie ist auch schon unterwegs, er sei bei der Festname geschändet worden, ihm sei ein Stock ins den Anus gesteckt worden. Hier das Video:
Du schreibst: „Deiner Meinung nach ermordet“. §211 StGB nennt als Merkmale:
– aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
– heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln
– oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
GRAUSAM: Auf jeden Fall. Der gefangene Diktator wurde vorher noch gequält und dann regelrecht massakriert statt einfach nur getötet.
HEIMTÜCKE: Gaddafi war zum Zeitpunkt des Getötetwerdens entwaffnet, verletzt und wehrlos.
MORDLUST: Nicht gesichert, auf jeden Fall NIEDRIGE BEWEGGRÜNDE in Form von Rachsucht.
Paßt schon, finde ich.