Manuel Wolff gegen die Bahn VI

Auch diese Saga ist vorbei.

Brief von der Bahn:

„… nach eingehender Prüfung der Sachverhaltes dürfen wir Ihnen mitteilen, dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die eine andere Entscheidung begründen. Wir bedauern daher, den mit Ihrem Schreiben verbundenen Erwartungen nicht entsprechen zu können und betrachten den Vorgang als abgeschlossen.“

Das freut mich, war ja zu erwarten, aber ich lache mich über die Formulierungen kringelig. Die haben tatsächlich sich eingehend mit dem Scheiss beschäftigt. Immerhin, wenn noch mehr Leute die Bahn mit ihrem eigenen Unfug nerven fangen sie vielleicht endlich mal an umzudenken. Aber bedauern tun die nichts, also sollen die aufhören zu lügen. Allerdings haben sie voll und ganz meinen Erwartungen entsprochen. Vielleicht sollte ich doch noch mal schreiben, aber meine Portokasse wird knapp.

5 Comments

  1. doc

    …wenn Du mal durch den Ruhrpott kommst, spendier ich Dir’n Bier und’ne Briefmarke für 55 Cent. Ich würd‘ zu gerne wissen, ob sich der Unfug noch weiter treiben läßt.

    (Und wenn das nicht so unverschämt teuer und das Prozeßrisiko viel zu hoch, sollte man wirklich mal versuchen Deine Beratungsgebühr einzuklagen – „mit einer Antwort auf mein Anschreiben haben Sie bereits einer Beratung nach meinen AGBs zugestimmt.“

    lg, doc.

  2. ui.

    geile Idee!

  3. ui.

    Also das mit dem Bier.

  4. Sugarbear

    Hi,

    find ich super, wie Du mit der Bahn kommuniziert hast. Jetzt hab ich mal ne Frage.
    Hab letzte Woche ne Bahncard 50 gekauft (am 23.März). Musste aber am nächsten Tag feststellen, dass ich die besagte Stelle doch nicht bekomme und die Bahncard nicht gebrauchen kann. Ausserdem hat sich dadurch ein finanzielles Loch bei mir ergeben. Somit bin ich am 24. wieder zum Schalter und habe die Bahncard zurückgeben wollen. Sie wurde dann auch von der Sachbearbeiterin zurückgenommen, da sie erst ab dem 27.März gültig ist und mir wurde mitgeteilt, man werde sehen, ob sich da was machen lässt, da ich eigentlich kein Rückgaberecht hätte. Heute wurde ich angerufen, dass ich eben nicht das Recht habe die Bahncard zurück zu geben, da es eine Dienstleistung sei. Seit wann darf man in Deutschland etwas nicht zurückgeben, das noch nicht mal benutzt werden konnte, weil es erst ab dem 27.März gültig geworden ist? Ich wurde dann an die nächsthöhere Stelle verwiesen, da ich mich nicht damit abwickeln lassen wollte. Der hat aber auch gesagt, laut Deutscher Bahn AGB haben die das Recht keine Bahncard zurück zu nehmen. Ich meinte dann, ich würde mich mal mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen und so wurde das Gespräch beendet. Vorher teilte er mir aber noch mit, er würde mir aus Kulanzgründen die Bahncard auf den heutigen Tag datieren.

    Wäre super, wenn mir da jemand helfen könnte, welche Rechte ich habe.

    Danke und liebe Grüße,

    Sugarbear

  5. ui.

    „Ich meinte dann, ich würde mich mal mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen“ – Ich glaube, DU hast Dir Deine Frage selbst beantwortet.

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