Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Mollath seine Frau brutal geschlagen hat, trotzdem wird er freigesprochen und bekommt sogar noch Entschädigung – oder verstehe ich die Meldung falsch?
Vor etwas mehr als einem Jahr war Gustl Mollath fast täglich Titelthema in der Presse, weil er seiner Meinung nach ungerechtfertigterweise und natürlich gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten wurde und zwar schon 7 Jahre lang. Es sammelten sich viel Unterstützer, die das Gleiche dachten und von einem riesigen Justizskandal sprachen, trotzdem schien die Situation vertrackt, weil man gesprochene Urteile ja nicht einfach so aufheben kann.
Doch dann kam er plötzlich völlig überraschend und sehr überstürzt frei, es ging fast schneller als der plötzliche Fall der Berliner Mauer. Auch ich hatte damals dann schnell ein Video dazu gedreht:
Doch danach, außer ein paar Auftritten in Talkshows, wurde es recht schnell ziemlich still um Mollath. Also ein kleiner Fan-Kreis, der gegen psychiatrische und Justizskandale aktionieren will, blieb, aber das Interesse der Allgemeinheit, zumindest das Interesse der Presseschlagzeilen war weg.
Ich dachte ja damals, was, wenn sich in Freiheit rausstellt, der ist tatsächlich verrückt? Was dann? Oder aber, was, wenn er tatsächlich nicht verrückt ist? Dann müssen in dem Skandal doch noch einige Köpfe rollen und Positionen frei werden und vor Gericht gezerrt werden.
Nun ja, jedenfalls habe ich mich kürzlich, nachdem ich ihn schon fast vergessen hatte, gefragt, was ist denn aus ihm geworden? Und da sehe ich heute morgen die Breaking News, dass er im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde.
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Also, er habe ja Autoreifen zerstochen und seine Frau verprügelt, bzw. misshandelt, wie das Gericht es sagt und es gab ein Wiederaufnahmeverfahren. Das wusste ich zum Beispiel gar nicht. Jetzt habe ich aber auf SpOn gelesen, dass er von dem Vorwurf freigesprochen wurde, aber ich muss zugeben, so ganz verstehe ich es nicht. Also ich möchte mir nicht anmaßen, das Gerichtsurteil zu kritisieren, sondern ich verstehe es wahrscheinlich nur nicht, weil der Artikel es unklar ausdrückt. Aber ich muss halt mal fragen:
In der Neuauflage des Prozesses ist Mollath freigesprochen worden, aber das Gericht sah es „als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 körperlich schwer misshandelt hat. Er habe sie mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt, urteilte das Gericht.“ (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-von-gericht-in-regensburg-freigesprochen-a-985731.html)
Warum dann Freispruch? Tja, weil es nicht auszuschließen sei, dass er zur Tatzeit nicht psychisch schuldunfähig war. Okay, na gut. So wie ich das verstehe, heißt das ja, es steht fest, die Taten haben stattgefunden, aber da es sein könnte, dass er verrückt ist, kann man ihn dafür nicht schuldig sprechen. Wohl aber in die Psychiatrie stecken.
Nur heißt es ja auch, er sei zu unrecht in der Psychiatrie gewesen. Aber: „Zudem sprach das Gericht Mollath eine Entschädigung wegen der jahrelangen Unterbringung in der Psychiatrie zu. Es gebe keine Hinweise auf eine Geisteserkrankung. Damit stellte die Vorsitzende Richterin Elke Escher fest, dass die Unterbringung in der Psychiatrie unrechtmäßig war.“ (SpOn)
Ja was denn nun? Beides geht doch nicht, oder? Wie seht ihr das? Findet ihr das richtig, sowohl die Entschädigung zu bekommen, als auch für das Verprügeln seiner Frau nicht verurteilt zu werden? Sehe nur ich da einen logischen Fehler?
Komischerweise findet Mollath das Urteil auch nicht in Ordnung und will nur Rechtsmittel gegen den vollkommenen Freispruch einlegen. Das ist für mich irgendwie schon verrückt. Ihm passt aber die Urteilsbegründung nicht. Allerdings geht das bei einem vollkommenen Freispruch nicht. Wäre ja noch schöner. Wohl aber in Revision gehen bzw. das Urteil anfechten, können die Staatsanwalt und Mollaths Ex-Frau.
Aber das ein Angeklagter einen Freispruch nicht akzeptieren will, da hört es doch auf, oder?
Die 50.000 Euro Entschädigung findet er auch nicht so prall, „Von üppig kann keine Rede sein. In solchen Anstalten ist es schlimmer als in deutschen Gefängnissen“. Na dann soll er mir halt die 50.000 geben und stattdessen ins Gefängnis gehen, wenn es da so viel besser ist, als in der Psychiatrie.
Mollath Demonstration pic by JG-NF (https://www.flickr.com/photos/68082922@N06/) under creative commons (CC BY 2.0) (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/) via flickr.com
Wie ich das sehe? Es ist mir völlig egal! Ich bin von dem Fall viel zu weit weg, um mir ein Urteil zu erlauben. Nicht alle Menschen, die jemanden schlagen und misshandeln und Reifen aus lauter Wut oder aus Rache zerstechen sind psychisch krank – das gibt es selbstverständlich auch, sondern einfach nur kriminelle Arschlöcher und durchaus psychisch schuldfähig. Nun weiss ich nicht, was genau die Justiz in dem Fall verbockt hat. Wenn ihm genauso viel juristisches Unrecht durch falsche die Einweisung in die Psychatrie oder andere Tatbestände, von denen wir nicht wissen (und nicht alles gelangt zum Glück in die Presse) geschehen ist, wie an Strafe für die Gewalttaten fällig gewesen wäre und ihm darüber hinaus ein noch größerer Schaden entstanden ist, dann ist der Freispruch und die Entschädigung für mich ok. Allerdings ist das Themengebiet „Justiz“ einfach zu komplex und muss nicht ohne Grund Jahre lang studiert werden, so dass ich mir zu dem Thema weiterhin kein Urteil erlauben kann.
halt die fresse mach freiwillig urlaub im irrenhaus mal sehen was dir dann einfällt ok