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Die Deutschmarkt – Money for Nothing


Ich habe eine Webseite entdeckt, da scheint jemand tatsächlich eine eigene Währung zu verkaufen – mit der man allerdings nichts kaufen kann. Die Kreativität bei der Namenfindung der Webseite lässt auf eine große Karriere bei Friseurläden-Betitelungen schließen, aber was hinter der ganzen Sache steckt – ist das überhaupt legal?

Die Seite heißt, „die Deutschmarkt

Sollen damit vielleicht ein paar rüstige Rentner, die die D-Mark wieder haben wollen gefoppt werden?

Soweit ich die Infos auf der Seite richtig verstehe – und ich verstehe da wirklich nicht viel, das meiste klingt nach esoterischem Geschwafel, die Deutschmarkt sei die erste „emotionale“ Währung der Welt – ist es so, dass jeder Deutschmarkt-Schein 1 Euro kostet. 1 Euro für ein Stück Papier, mit dem man nichts kaufen kann.

Ich bin mir sicher, da werden sich genügend Leute finden, die das tatsächlich tun. Das Geld muss man übrigens in einem Briefumschlag an die Adresse schicken, Scheck oder Überweisung ist nicht.

Was ist so eine Deutschmarkt denn nun wert? Dafür muss man einfach auf „Umrechnung“ klicken. „zwei Deutsch-Markt entsprechen einem Euro.“ So so, – als kann ich in den Kiosk gehen und mit 2 bis 3 Deutsch-Markt eine Flasche Cola kaufen? Nein? Darf das denn dann so da stehen?

Für die, die in der Schule es nicht mal gelernt haben durch zwei zu teilen, steht auch noch ein Währungsumrechnungs-Feld zur Verfügung. Wie viel Deutsch-Markt sind 500 Euro? Das finde ich niemals im Kopf raus! Eintragen: oho, 1000!

Jetzt aber mal halb-lang. Habe ich nicht auf der Seite gelesen, dass 1 Deutschmarkt-Schein, 1 Euro kostet? Und jetzt steht auf der Seite, dass er nur 50 Cent wert ist? Und ich vermute, dass man ihn gar nicht zum Einkaufen verwenden kann, weil es sonst Falschgeld wäre? Ein Grund bitte, warum man seine Euro nicht behält, anstatt sie diesem Typen zu schicken?

Manuel Wolff gegen die Bahn

KAPITEL I:

Sehr geehrte Bahn,

um beim Bahnreisen Kosten zu sparen legte ich mir ein Bahncard 25 zu. Damit kostet eine Fahrt nach Berlin € 66,75. Mit ihren billigen Sommer-Tickets kostete die Reise allerdings nur € 29,-. Überweisen Sie daher bitte die Differenz von € 37,75 zuzüglich der € 50,- für die Bahncard, insgesamt als € 87,75 auf mein Konto, Nr.: ******* bei der ************* Köln, BLZ ********.

Mit freundlichen Grüßen,

Manuel

KAPITEL II:

Sehr geehrter Herr Wolff,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.06.2005.

Mit Bedauern stellen wir fest, dass Sie Ihre BahnCard zurückgeben möchten.

Gemäß den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG ist eine Rückgabe oder anteileige Erstatttung der BahnCard ausgeschlossen, auch wenn sie nur zeitweise oder gar nicht genutzt werden konnte.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen können.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, erreichen Sie uns auch von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr unter der Telefonnummer 01805 / 34 00 35 (12 Cent/min).

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BahnCard-Service

KAPITEL III:

Sehr geehrte Bahn,

vielen Dank für ihre automatisierte Antwort.

Jedoch will ich weder meine Bahncard zurückgeben, noch einen Anruf tätigen, für den ich auch noch Bezahlen muss.

Leider kostet Sie mein Beantworten Ihrer Mail gemäß den Internetbedingungen von Manuel ebenfalls 12 Cent die Minute, so dass ich sie bitte, diesen Betrag auf den Originalbetrag noch draufzuschlagen und mir nun € 88,11 zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen,

Manuel

KAPITEL IV:

Aufgund meiner Mails an die Bahn (siehe Kapitel I – III) erhielt ich jetzt sogar reguläre Post von Der „DB Personenverkehr GmbH – BahnCard – Service“. Was etwas verwunderlich ist, da ich in meiner E-Mail weder meine Postanschrift, noch meine Bahncard-Nummer angegeben habe. Die haben also extra um mir einen Brief zu schreiben, extra mich ausfindig gemacht. Obwohl sie einfach eine E-Mail hätten schreiben können – und ja bereits getan haben. Hier der Brief:

Sehr geehrter Herr Wolff,

vielen Dank für ihr Schreiben vom 30.6.2005.

Wir haben Ihr Anliegen zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Die Bearbeitung wird leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Wir bitten daher noch um etwas Geduld und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Na das ist doch anständig. Dann bin ich mal gespannt, was da noch kommt. Würde auch gerne wissen, welche Abteilung das ist, die dann für Satire zuständig ist. Auf den rhetorischen Affront, mit dem im letzten Satz mein Verständnis schon vorausgesetzt wird, gehe ich jetzt nicht ein, das steht ja auch auf Autobahnschildern, wenn Baustellen kommen. Aber dass dann bei der angegebenen „Service“-Nummer, das „12 ct/Min.“ drei Schriftgrößen kleiner als der ganze Rest gedruckt ist, ist schon wieder typisch.

KAPITEL V:

„Sehr geehrter Herr Wolff,

Ihr Anliegen wurde uns vom BahnCard Service zur abschließenden Bearbeitung zugesandt.

Jedes Angebot, so auch die BahnCard, erfolgt unter bestimmten im Geschäftsleben üblichen Bedingungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingunngen (AGB) und in den Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) enthalten sind.

Dem geweckten Kaufinteresse erfolgt normalerweise eine umfassende Beratung durch eine Verkaufsstelle der Bahn (Reisezentrum, DB-Agentur bzw. DER-Reisebüro), wobei alle im Hinblick auf die Kaufentscheidung offenen Fragen erörtert werden können. Unsere Verkaufsstellen beraten Sie gern über alle Fahrpreisermäßigungen mit ihren sehr unterschiedlichen Benutzungsbedingungen. Welche Ermäßigung letztlich in Anspruch genommen wird, entscheiden unsere Kunden selbst.

Ein Rechtsanspruch auf Zahlung der Differenz zu günstigeren Angeboten besteht nicht. Es ist uns nicht möglich, ihrem Wunsch zu entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. der Teufel.“

Nun, mit „abschließender Bearbeitung“ hoffen die wahrscheinlich auf ein schnelles Ende, aber so schnell gebe ich nicht auf. Die Bahn macht es dem Kunden nicht einfach, da mache ich es denen erst Recht nicht einfach…

KAPITEL VI:

Sehr geehrte Frau ****,

vielen Dank für Ihren Brief, Zeichen **********************.

Leider bleiben noch einige Fragen offen, und ich hoffe, dass Sie diese mir und allen potentiellen Kunden beantworten können. Was meinen Sie denn mit „im Geschäftsleben üblichen Bedingungen“? Gehört zum üblichen Geschäftsleben denn, Kunden über den Tisch zu ziehen? Ich glaube ja, das rechtfertigt allerdings nicht die Praxis der Bahn, dies auch zu tun. Vor allem mit ihrer Monopolstellung hat sie eine besondere Verantwortung ihren Kunden gegenüber und kann nicht Geschäftspraktiken einsetzen, die so übel und unehrlich sind, wie die von z.B. 9.live.

Dass dem „geweckten Kaufinteresse […] normalerweise eine umfassende Beratung“ erfolgt kann ich nicht nachvollziehen, sie wissen wahrscheinlich selbst, dass mehr als die Hälfte ihrer Mitarbeiter durch das komplizierte Preissystem der Bahn nicht durchblickt. Zahlreiche Medienberichte mit versteckten Tests haben ergeben, dass kaum das günstigste Angebot vorgeschlagen wird, selbst wenn direkt danach gefragt wird. Ich selbst musste meist den Mitarbeitern am Schalter erklären, was günstig ist, nicht umgekehrt. Das führte dazu, dass ich nur noch am Automat oder im Internet Tickets kaufe, aber selbst ihr computergestütztes Preissystem auf bahn.de weiß oft den Ticketpreis nicht. Sie glauben mir nicht? Dann versuchen Sie mal auf bahn.de ein Ticket von Köln nach Paderborn zu kaufen.

Ihre Aussage „Unsere Verkaufsstellen beraten Sie gern über alle Fahrpreisermäßigungen mit ihren sehr unterschiedlichen Benutzungsbedingungen.“ Bringt mich zum Lachen, allerdings nur kurz. Die Verkaufsstelle gar nichts, sondern höchstens die Mitarbeiter und die tun es nicht gerne, sondern hätten lieber Feierabend. Was den konkreten Fall meiner Bahncard angeht, konnten die Mitarbeiter mich nicht über Fahrpreisermäßigungen informieren, denn das Sommer-Spezial war ja von der Bahn noch nicht mal im entferntesten angedacht, als ich die Bahncard gekauft habe. Der Höhepunkt sind aber die „sehr unterschiedlichen Nutzungsbedingungen“ – auf das Chaos sind sie auch noch stolz? Bitte erklären Sie mir, aus welchem Grund die Nutzungsbedingungen so unterschiedlich sind.

Aber es ist schon sehr verstörend, wenn sie extra noch einmal mitteilen müssen, dass der Kunde das letzte Wort hat: „Welche Ermäßigung letztlich in Anspruch genommen wird, entscheiden unsere Kunden selbst.“ Puh, da hab ich noch mal Glück gehabt, dass ich nicht an ein Unternehmen geraten bin, dass mir vorschreiben kann, was ich kaufe. Ach nee, gibt es ja gar nicht. Allerdings scheinen Sie das für außergewöhnlich zu halten, dass ihre Kunden im Endeffekt doch frei Menschen sind.

Jetzt kommen wir aber zum Knackpunkt, denn im Endeffekt haben Sie schon irgendwie Recht: „Ein Rechtsanspruch auf Zahlung der Differenz zu günstigeren Angeboten besteht nicht.“

Aber: Es geht mir nicht darum, was für ein Rechtsanspruch besteht, sondern Sie darauf hinzuweisen, dass Sie zufriedene Kunden wollen und nicht verarschte. Im Endeffekt machen Sie sich damit nämlich ihr eigenes Geschäft kaputt und vor allem die Reputation. Der Arbeitsaufwand, den Sie bis jetzt mit meiner Beschwerde hatten, ist jetzt schon um ein Vielfaches höher, als der ursprünglich von mir geforderte Betrag. Bitte sehen Sie allerdings in Zukunft davon ab, mich in Briefen anzulügen, denn „Es ist uns nicht möglich, Ihrem Wunsch zu entsprechen.“ ist zwar eine oft gebrauchte Floskel, sie entspricht allerdings überhaupt nicht der Wahrheit. Sie können schon, Sie wollen aber nicht.

Aber jetzt fällt mir ein, dass meine Rechnung ja von Anfang an falsch war, denn ich habe ja das günstigere Ticket ohne Bahncard gekauft, deswegen hätte ich nur den Betrag der Bahncard fordern dürfen, nicht aber die Preisdifferenz noch dazu. Allerdings muss ich Ihnen nach meiner Beratung in diesem Brief noch meine Beratungskosten berechnen, Sie hätten sich ja vorher umfassend bei mir nach günstigeren Angeboten erkundigen können.

Daher überweisen Sie bitte € 650,- (600,- Beratung + 50,- Bahncard) auf mein Konto bei der *********** Köln, Kto.-Nr. *******, BLZ ********

Gruß,

Manuel Wolff

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